Amtsgerichtstraße

Von der Fabrikstraße führt die Amtsgerichtsstraße nördlich am Karlsplatz entlang und stößt hinter dem Amtsgericht auf die Hafenstraße.

Unter dem Namen Königstraße war sie bereits im Bauplan von 1854 vorgesehen. Lange Zeit war nur das erste Stück ausgebaut. 1873 verlangten die Anwohner die Durchführung der Straße bis zur Hafenstraße, was den Stadtverordneten aber zu teuer war, sie beschlossen eine allmähliche Anschüttung. Als der Verein für volkswirtschaftliche Interessen 1874 eine Petition einreichte, wenigstens an Stelle einer Straße einen Fußweg anzulegen, war die Stadt damit einverstanden. Ein Jahr später wurde die Anschüttung der Königstraße mit Schlacken in 12 Fuß Breite beschlossen. 1876 forderten Ruhrorter Bürger abermals die Offenlegung der Straße und die Zuschüttung der Woye oder Wade, einem sumpfigen Gelände am Ende der Straße (ehemaliger Flussarm). Erst 1888 wurde dem näher getreten und die Woye mit Bauschutt und Kohlensteinen zugeschüttet, wofür die Stadt 20 Pfennig pro Fuhre zahlte. Das führte dazu, daß auch Kehricht und Hausabfälle abgeladen wurden, was 1890 polizeilich verboten wurde. Etwa 1894/95 war der Ausbau der Königstraße beendet.
Nach der Eingemeindung Ruhrorts nach Duisburg wurde zur Beseitigung doppelter Straßennamen durch Beschluß der Baukommission vom 19.1.1910 die Königstraße in Amtsgerichtsstraße umbenannt.

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