Rheinbrückenstraße
Bereits 1877 war diese Straße unter dem Namen „Kurze Straße“ in der Planung gewesen, aber nicht realisiert worden. Im Jahre 1892 nahm man das Projekt wieder auf, und in der Stadtverordnetensitzung vom 12.12.1893 wurden die Baufluchtlinien genehmigt. Die jüdische Synagogengemeinde legte Einspruch gegen diese Fluchtlinienführung ein, da ein Teil ihres alten 1708 eingerichteten Friedhofs durch die neue Straße in Anspruch genommen würde. 1893 war zwar gerade der neue jüdische Friedhof in Stockum in Benutzung genommen worden, der alte wurde nicht mehr belegt. Jedoch darf die Friedhofsruhe nach jüdischem Glauben nicht gestört werden, und Exhumierungen sind nach dem jüdischen Religionsgesetz grundsätzlich verboten. Mit ihrem Protest hatte die jüdische Gemeinde bei der Stadt aber keinen Erfolg, und der Regierungspräsident verfügte am 12.12.1894 die offizielle Schließung des alten Friedhofs. 1907 wurden sechs Leichen exhumiert und nach Stockum umgebettet. Zwischen 1905 und 1907 fand der Ausbau der Straße statt, die zu dem Zeitpunkt in Marktstraße umbenannt wurde. Für den Straßenausbau mußten auch zwei Häuser auf der König-Friedrich-Wilhelm-Straße enteignet und abgerissen werden. Zur Beseitigung von doppelten Straßennamen nach der Eingemeindung Ruhrorts nach Duisburg wurde die Marktstraße um 1910 in Rheinbrückenstraße umbenannt. Sie war ein Teil der Rampe zur neuen 1907 erbauten Rheinbrücke.
Quelle: www.duisburgweb.de